FFP2 oder OP-Maskenpflicht im Gottesdienst

  • geschrieben von  Website Team

Ab heute, den 22. Januar 2021 gilt in Hamburg die neue Verordnung und für unsere Gottesdienste bedeutet das folgendes:

 · In geschlossenen Räumen tragen alle anwesenden Personen eine Maske (Ausnahmen sind Kinder bis sieben Jahren oder der Nachweis, dass die Person von der Maskenpflicht befreit ist).

· Jede/r muss eine Maske tragen (ein Schal o.ä. reicht nicht). Menschen ab 14 Jahren müssen eine OP Maske oder eine FFP2 Maske tragen. Was damit genau gemeint ist, lesen Sie auch hier https://www.hamburg.de/corona/masken

· Abstand von 1,5 Metern halten

· Kein Gemeindegesang

Bleiben Sie von Gott behütet!

 

 

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