Für Gott in Schleswig-Holstein

  • geschrieben von  Website Team

Im Herbst 2014 hat der schleswig-holsteinische Landtag darüber diskutiert, ob Gott in die Landesverfassung aufgenommen werden soll – beispielsweise mit einer Formulierung, wie sie seit 1949 in unserem Grundgesetz verankert ist („Verantwortung vor Gott und den Menschen“). Im Parlament in Kiel gab es keine Mehrheit. Viele Menschen waren anschließend, unabhängig von ihrer Herkunft und Religion, sehr betroffen.

Das Ziel dieser Volksinitiative ist es, eine breite Diskussion darüber anzustoßen, welche Bedeutung Gott und das Engagement gläubiger Menschen, die Institutionen und Angebote der Religionsgemeinschaften in unserem Land haben – auch für diejenigen, die nicht gläubig sind.

Wenn auch Sie meinen, dass der Gesetzgeber in Schleswig-Holstein Gott nicht außen vor lassen sollte, dann unterschreiben Sie für den Gottesbezug in unserer Landesverfassung.

Wahlberechtigt sind

Alle Deutschen, die 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen unterschreiben.  Man kann sich das Unterschrifts-Formular im Internet herunterladen und dann unterschrieben per Post an die angegebene Adresse senden.

Die Unterschriftenlisten liegen auch in den Gemeinden St. Hedwig und St. Annen aus.

 

Alle weiteren Informationen finden Sie unter:
 www.gottesbezug.de

 

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